info100Liebe Eltern, "gemäß § 5 Absatz 1 und 2 Schulen-Coronaverordnung gilt in Landkreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen

auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in sieben Tagen eine Maskenpflicht im Unterricht auch für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 (Primarstufe).
Die erweitere Maskenpflicht betrifft auch den Schulhof, die Mensa, schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes sowie den Schulweg zwischen Bus- oder Bahnhaltestelle und Schule (siehe im Einzelnen: § 5 Absatz 1 Schulen-Coronaverordnung). Ebenso sind - wie bislang schon -  die Veranstaltungen im Bereich der schulischen Ganztagsangebote einbezogen.“ Leider betrifft das jetzt auch unseren Kreis. Das bedeutet, dass wir durchgängig, auch im Unterricht, Masken tragen werden. Wir werden während der Lüftungspausen die Masken für einen Moment abnehmen und den Kindern Zeit zum Trinken etc. geben. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind täglich eine neue Maske benutzt und sie Masken zum Wechseln mit in die Schule geben. 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Herzliche Grüße

Sabine Timmermann, Schulleiterin 

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